Die Deutsche Gesellschaft
für Transportrecht hat - vorbehaltlich einer generellen Kritik an
der Einführung einer so speziellen Fachanwaltsbezeichnung - vor dem
Beschluß in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass diese Stoffzusammenstellung
nicht sachgerecht ist. So fehlt etwa das Speditionsrecht. Das Recht
der Speditions-versicherung kann sinnvoll nicht mehr aufgeführt werden,
nachdem diese weggefallen ist; an die Stelle müsste das Recht der
Transportversicherung treten. Die Erwähnung des AGB-Rechts nur beim
Straßentransport ist zu eng, es hat Einfluss auf alle Transportarten.
Die Gesellschaft setzt sich weiterhin dafür ein, dass das Curriculum
verbessert wird, wenn es schon bei der Entscheidung über den Fachanwalt
für Fracht- und Speditionsrecht bleiben soll.
Gegenwärtig bereiten
einige Institute, darunter die Deutsche Anwaltakademie, Kurse vor.
Sobald Näheres bekannt ist, werden wir dies hier mitteilen.