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1. Sachverständigengruppe zur Reform des Seehandelsrechts legt
     Bericht mit Gesetzesvorschlägen vor

Sachverständigengruppe zur Reform des Seehandelsrechts legt Bericht mit Gesetzesvorschlägen vor
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin

Die Sachverständigengruppe zur Reform des Seehandelsrechts, welche die Bundesministerin der Justiz am 5. Juli 2004 eingesetzt hat (vgl. TranspR 2004, 272), legte am 27. August 2009 einen Bericht über das Ergebnis ihrer Arbeiten vor.

Der Gruppe gehörten an:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Herber (Vorsitzender),
Richter am Oberlandesgericht a. D. Dr. Fritz Frantzioch
sowie die Rechtsanwälte
Ralf Dreesmann
Dr. Henning C. Ehlers
Winfried J. G. Holzwarth
Dr. Hans-Heinrich Nöll
Dr. Oliver Peltzer, LL.M.
Dr. Dieter Rabe
Kurt-Jürgen Schimmelpfeng

Der Abschlussbericht, der formulierte Vorschläge für eine Neufassung des gesamten Fünften Buches des Handelsgesetzbuches enthält, wird nun Gegenstand der öffentlichen Diskussion sein. Das Ministerium wird die betroffenen Wirtschaftsverbände, die Landesjustizverwaltungen und andere beteiligte Kreise um Stellungnahme bitten und auf Grund dieser Anhörungen hoffentlich bald einen Gesetzentwurf vorlegen.
Der Bericht kann kann hier unter der Rubrik "Entwürfe und Stellungnahmen" eingesehen und heruntergeladen werden. Er ist mit einer Presserklärung des Bundesministeriums der Justiz auf auf dessen Internetseite (www.bmj.bund.de) eingestellt. Die Gesellschaft hofft, ihn in Kürze auch in Druckform all denjenigen zur Verfügung stellen zu können, die lieber mit einem gedruckten Exemplar arbeiten als mit Computerausdrucken.
Die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht wird sich auf ihrer Jahrestagung in Leipzig am 5. und 6.November 2009 eingehend mit dem Entwurf beschäftigen. Dazu sei auf das Programm verwiesen, das zugleich unter der Rubrik "Veranstaltungen" bekanntgemacht wird; eine Einladung an die Mitglieder per E-Mail ergeht noch gesondert.

2. Fachanwalt für Fracht- und Speditionsrecht

Der zuständige Ausschuss der Bundesrechtsanwaltkammer hat die Einführung eines Fachanwalts für Fracht- und Speditionsrecht beschlossen.

Nach § 14 g FAO sind besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:
1. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports
einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen
2. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transport zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene
3. Recht des multimodalen Transports
4. Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften
5. Speditionsversicherungsrecht
6. Internationales Privatrecht
7. Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern
8. Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit

Die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht hat - vorbehaltlich einer generellen Kritik an der Einführung einer so speziellen Fachanwaltsbezeichnung - vor dem Beschluß in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass diese Stoffzusammenstellung nicht sachgerecht ist. So fehlt etwa das Speditionsrecht. Das Recht der Speditions-versicherung kann sinnvoll nicht mehr aufgeführt werden, nachdem diese weggefallen ist; an die Stelle müsste das Recht der Transportversicherung treten. Die Erwähnung des AGB-Rechts nur beim Straßentransport ist zu eng, es hat Einfluss auf alle Transportarten. Die Gesellschaft setzt sich weiterhin dafür ein, dass das Curriculum verbessert wird, wenn es schon bei der Entscheidung über den Fachanwalt für Fracht- und Speditionsrecht bleiben soll.

Gegenwärtig bereiten einige Institute, darunter die Deutsche Anwaltakademie, Kurse vor. Sobald Näheres bekannt ist, werden wir dies hier mitteilen.

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