| AKTUELLES |
| 1.
Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf zur Reform des Seehandelsrechts
vor |
Text, Begründung und Anschreiben des BMJ unter "Entwürfe".
Die Gesellschaft wird eine Stellungnahme abgeben, die durch eine Arbeitsgruppe
vorbereitet werden soll.
Interessenten
für die Mitwirkung in der Arbeitsgruppe wenden sich bitte an den Vorsitzenden
der Arbeitsgruppe, Herrn Rechtsanwalt Dr. Bahnsen (bahnsen@bdr-legal.de)
oder an Frau Gripp (gripp@ahlers-vogel.de).
|
| 2.
Sachverständigengruppe
zur Reform des Seehandelsrechts legt
Bericht mit Gesetzesvorschlägen vor
|

Quelle: Bundesministerium
der Justiz, Berlin
Die Sachverständigengruppe
zur Reform des Seehandelsrechts, welche die Bundesministerin
der Justiz am 5. Juli 2004 eingesetzt hat (vgl. TranspR 2004, 272),
legte am 27. August 2009 einen Bericht über das Ergebnis ihrer
Arbeiten vor.
Der Gruppe
gehörten an:
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Rolf Herber (Vorsitzender),
Richter am Oberlandesgericht a. D. Dr. Fritz Frantzioch
sowie die Rechtsanwälte
Ralf Dreesmann
Dr. Henning C. Ehlers
Winfried J. G. Holzwarth
Dr. Hans-Heinrich Nöll
Dr. Oliver Peltzer, LL.M.
Dr. Dieter Rabe
Kurt-Jürgen Schimmelpfeng
Der Abschlussbericht,
der formulierte Vorschläge für eine Neufassung des gesamten Fünften
Buches des Handelsgesetzbuches enthält, wird nun Gegenstand
der öffentlichen Diskussion sein. Das Ministerium
wird die betroffenen Wirtschaftsverbände, die Landesjustizverwaltungen
und andere beteiligte Kreise um Stellungnahme bitten
und auf Grund dieser Anhörungen hoffentlich bald einen Gesetzentwurf
vorlegen.
Der Bericht kann kann hier unter der Rubrik
"Entwürfe und Stellungnahmen"
eingesehen und heruntergeladen werden. Er ist mit einer Presserklärung
des Bundesministeriums der Justiz auf auf dessen Internetseite (www.bmj.bund.de)
eingestellt. Die Gesellschaft hofft, ihn in Kürze auch in Druckform
all denjenigen zur Verfügung stellen zu können, die lieber mit einem
gedruckten Exemplar arbeiten als mit Computerausdrucken.
Die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht wird sich auf ihrer Jahrestagung
in Leipzig am 5. und 6.November 2009 eingehend mit dem Entwurf
beschäftigen. Dazu sei auf das Programm verwiesen, das zugleich
unter der Rubrik "Veranstaltungen"
bekanntgemacht wird; eine Einladung an die Mitglieder per E-Mail ergeht
noch gesondert.
|
| 3.
Fachanwalt für Fracht-
und Speditionsrecht
|
Der zuständige
Ausschuss der Bundesrechtsanwaltkammer hat die Einführung eines Fachanwalts
für Fracht- und Speditionsrecht beschlossen.
-
Nach
§ 14 g FAO sind besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht
in folgenden Bereichen nachzuweisen: |
| 1. |
Recht
des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports
einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen
und der Transportversicherungsbedingungen |
| 2. |
Recht
des nationalen und grenzüberschreitenden Transport zu Wasser,
in der Luft und auf der Schiene |
| 3. |
Recht
des multimodalen Transports |
| 4. |
Recht
des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf-
und Bußgeldvorschriften |
| 5. |
Speditionsversicherungsrecht
|
| 6. |
Internationales
Privatrecht |
| 7. |
Zollrecht
und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie
Verkehrssteuern |
| 8. |
Besonderheiten
der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit |
Die Deutsche Gesellschaft
für Transportrecht hat - vorbehaltlich einer generellen Kritik an
der Einführung einer so speziellen Fachanwaltsbezeichnung - vor dem
Beschluß in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass diese Stoffzusammenstellung
nicht sachgerecht ist. So fehlt etwa das Speditionsrecht. Das Recht
der Speditions-versicherung kann sinnvoll nicht mehr aufgeführt werden,
nachdem diese weggefallen ist; an die Stelle müsste das Recht der
Transportversicherung treten. Die Erwähnung des AGB-Rechts nur beim
Straßentransport ist zu eng, es hat Einfluss auf alle Transportarten.
Die Gesellschaft setzt sich weiterhin dafür ein, dass das Curriculum
verbessert wird, wenn es schon bei der Entscheidung über den Fachanwalt
für Fracht- und Speditionsrecht bleiben soll.
Gegenwärtig bereiten
einige Institute, darunter die Deutsche Anwaltakademie, Kurse vor.
Sobald Näheres bekannt ist, werden wir dies hier mitteilen.
|
| A |
|
|