Container und Bahnverkehr
AKTUELLES
1. Fachanwalt für Fracht- und Speditionsrecht

Der zuständige Ausschuss der Bundesrechtsanwaltkammer hat die Einführung eines Fachanwalts für Fracht- und Speditionsrecht beschlossen.

Nach § 14 g FAO sind besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:
1. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports
einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen
2. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transport zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene
3. Recht des multimodalen Transports
4. Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften
5. Speditionsversicherungsrecht
6. Internationales Privatrecht
7. Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern
8. Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit

Die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht hat - vorbehaltlich einer generellen Kritik an der Einführung einer so speziellen Fachanwaltsbezeichnung - vor dem Beschluß in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass diese Stoffzusammenstellung nicht sachgerecht ist. So fehlt etwa das Speditionsrecht. Das Recht der Speditions-versicherung kann sinnvoll nicht mehr aufgeführt werden, nachdem diese weggefallen ist; an die Stelle müsste das Recht der Transportversicherung treten. Die Erwähnung des AGB-Rechts nur beim Straßentransport ist zu eng, es hat Einfluss auf alle Transportarten. Die Gesellschaft setzt sich weiterhin dafür ein, dass das Curriculum verbessert wird, wenn es schon bei der Entscheidung über den Fachanwalt für Fracht- und Speditionsrecht bleiben soll.

Gegenwärtig bereiten einige Institute, darunter die Deutsche Anwaltakademie, Kurse vor. Sobald Näheres bekannt ist, werden wir dies hier mitteilen.

2. Seehandelsrecht wird modernisiert

Das Bundesministerium der Justiz plant, das Seehandelsrecht zu modernisieren. Zur Vorbereitung der Reform hat Frau Bundesministerin Zypries eine Sachverständigengruppe eingesetzt, deren Aufgabe es ist, das gesamte Fünfte Buch des Handelsgesetzbuchs kritisch zu untersuchen und das Ministerium bei der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags zu unterstützen. Die Sachverständigengruppe hat ihre Arbeit am 5. Juli 2004 aufgenommen. Hier finden Sie die diesbezügliche Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz

Mitglieder der Gruppe sind
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Herber, Hamburg - als Vorsitzender -
Ralf Dreesmann, Bremen
Rechtsanwalt Dr. Henning C. Ehlers, Köln
Richter am Oberlandesgericht Dr. Fritz Frantzioch, Hamburg
Rechtsanwalt Winfried J.G. Holzwarth, Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Dr. Hans-Heinrich Nöll, Hamburg
Dr. Oliver Peltzer, Wolfsburg
Rechtsanwalt Dr. Dieter Rabe, Hamburg
Rechtsanwalt Kurt-Jürgen Schimmelpfeng, Hamburg

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