VORSCHRIFTEN
III. Eisenbahntransportrecht

A. Deutsche Gesetze und Verordnungen

 
1.
  Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)  
B. Internationale Übereinkommen
  1.   COTIF- Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr
vom 9. Mai 1980

- nicht mehr in Kraft für Deutschland -
 
  1a.  

CIM - Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag überdie internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern, Anhang B zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980
- nicht mehr in Kraft für Deutschland -

 
  1b.   CIV - Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck, Anhang A zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980
- nicht mehr in Kraft für Deutschland -
 
  2.   Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999
- in Kraft für Deutschland -                                   Geltungsbereich:
   
  2a.  

CIM - Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern
(Anhang B zum Übereinkommen in der Fassung des Protokolls von 1999)

- in Kraft für Deutschland -

 
  2b.   CIV - Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen
(Anhang A zum Übereinkommen in der Fassung des Protokolls von 1999)

- in Kraft für Deutschland -
 
C. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1.   Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der Railion Deutschland AG  
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