VORSCHRIFTEN

E. Schiffstransportrecht

VI. Binnenschiffstransport - Internationale Übereinkommen Zurück!
  1.   Revidierte Rheinschiffahrtsakte (Mannheimer Akte) vom 17.10.1868
i.d.F. vom 11.03.1969

- in Kraft für Deutschland -
 
  2.   Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der
Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg
über die Schiffbarmachung der Mosel vom 27. Oktober 1956,
in der Fassung des Protokolls vom 12. Mai 1987
- in Kraft für Deutschland -
 
  3.   Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen vom 15.03.1960
- in Kraft für Deutschland -                                   Geltungsbereich:
   
  4.   Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt (CLNI) vom 4. November 1988
- in Kraft für Deutschland -                                   Geltungsbereich:
 
  5.   Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI)
- in Kraft für Deutschland -                                   Geltungsbereich:
   

 

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